Nicht die Größe, sondern das richtige Verständnis macht einen zum Anführer. (Cesar Millan in Notruf Hund)
Egal, ob man einem Hund ein Endzuhause oder eine Pflegestelle bietet, damit die gemeinsame Zeit für Alle möglichst angenehm wird, gilt es einige Grundlagen zu beachten:
Davon abgesehen, dass der Mensch über solides Hundewissen verfügen sollte (muss), sollte die Auswahl des Hundes weder nach „Härte des Schicksals“ noch menschlicher Ästhetik (bspw. passend zur Schrankwand oder den Autositzbezügen) getroffen werden, sondern primär danach, wer zu wem bzgl. Charakter und Lebensumstände passt, über wie viel Platz, Zeit sowie wirkliche Erfahrung der Mensch verfügt.
Hätte man gerne einen attraktiven Collie, weil er einem so gut gefällt, aber der optisch allerletzte „Straßenkreuzer“ passt von allen Aspekten besser zu einem, dann ist das so! Entweder sagt man der Fairnesshalber dem Tier ggü „Ja, okay.“ oder ignoriert diese Tatsache und stürzt sich sowie den „falschen“ Hund in ein noch unabschätzbares Desaster. – Am Allerbesten für den Hund wäre in solchen Fällen der totale Verzicht auf das Lebewesen und stattdessen, sofern noch nicht geschehen, mit dem Sammeln von Hundefiguren zu beginnen.
Selbst ein größerer Hund könnte ohne Probleme in einer kleinen Wohnung gehalten werden, wenn die rasse- bzw. typgerechte Auslastung sowie Beschäftigung gesichert ist. Kleine Hunde eignen sich nicht automatisch für kleine Lebensräume: sie brauchen im Verhältnis gesehen genauso Auslauf und Beschäftigung wie große Hunde und sind oft um ein Vielfaches wuseliger. – Ausschließlich Hunde ab mittlerer Größe als ‚richtige Hunde‘ zu bezeichnen, lässt ein weiteres Mal die Weite des persönlichen Horizonts erahnen.
Entscheidet man sich für einen Hund mit Handicap oder einem zuchtbedingten Defizit (körperliche Behinderung, offensichtliche Fehlstellung eines oder mehrerer Zähne u.ä.), ist garantiert damit zu rechnen, dass der Hund bei der Kontaktaufnahme mit Artgenossen immer wieder Probleme bekommt, welche sich der gutmeinende, aber leider nicht ganz so hunde-gebildete Mensch erst mal nicht erklären kann: ein bspw. steifer Gang oder sichtbare Zähne stellen in der Hundewelt eine Drohgebärde bzw. Angriffsverhalten dar.
Aufgrund ihrer Bauweise sollten kurzbeinige, längliche Hunde nicht allzu vielen (vor allem steilen) Treppenstufen im Haus oder zum Erreichen der Wohnung im Obergeschoss ausgesetzt sein, da durch den mehrmals täglichen Auf- und Abstieg die Gelenke sowie die Wirbelsäule entsprechend belastet werden und somit schwerwiegende Erkrankungen (Bandscheibenvorfall, sog. Dackellähme, Arthrose etc.) vorprogrammiert sind.
Neben den richtigen Auswahlkriterien, sollte der Mensch bei Interesse an einem („gebrauchten“) Hund vor allem ehrlich und zur Selbstkritik imstande sein. Dass es hiermit nicht immer so genau genommen wird und man sich gerne besser darstellt, als man in Wirklichkeit ist, „durfte“ ich 2012 ein weiteres Mal hautnah erleben.
Als Endzuhause muss man sich ohnehin über die finanzielle Seite der Hundehaltung im Klaren sein, aber auch als Pflegestelle sollte man sich keiner Illusion hingeben, dass die Kosten für notwendiges Futter, tierärztliche Versorgung und Hundesteuer prinzipiell sowie ohne Wenn und Aber von dem Verein bzw. von der Organisation übernommen werden, für den / die man den Hund in Pflege aufnimmt. (Tipps für Pflegestellen schon gelesen?)
Wer sich als Pflegestelle etwaig umständliche Amtswege ersparen möchte oder eine Einrichtung bzw. Person gezielt entlasten möchte, betrachtet nicht nur die Pflegschaft, sondern auch die weitläufige, machbare Kostenübernahme als persönlichen Beitrag zum Schutz und Wohl des Tieres.
Damit menschliche Querulanz nicht auf Kosten und Rücken des Tieres ausgetragen wird und um für medizinische Eventualitäten gut gewappnet bzw. bzgl. (oft langwierigen) Entscheidungsfragen möglichst unabhängig zu sein, empfiehlt es sich bspw. für seinen Pflegling – auf eigene Kosten – eine Krankenversicherung abzuschließen. Tierschutzeinrichtungen haben meist nur ein begrenztes Budget (oder geben dies zumindest vor), sodass im Ernstfall nicht immer und sofort wirklich angebracht reagiert werden kann, respektive: darf.
Die Tierkrankenversicherung kann bei Vermittlung in ein Endzuhause an den neuen Besitzer übertragen oder komplett gekündigt werden.